Fachschule

Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Textil- bzw. Bekleidungstechnik"

Die Fachschule baut auf den berufstheoretischen und -praktischen Erfahrungen der Schüler auf und bereitet sie auf Aufgaben im mittleren Management oder für die selbstständige Ausführung von verantwortungsvollen Tätigkeiten vor. Unter bestimmen Voraussetzungen kann sogar die Fachhochschulreife erworben werden. Im Freistaat Sachsen sind Fachschulabsolventen hochschulzugangsberechtigt. 

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit.

Die Ausbildung dauert normalerweise zwei Jahre bei Vollzeitunterricht. Bei Teilzeitunterricht verlängert sich die Dauer auf 4 Jahre. Am BSZ e.o.plauen wird die Ausbildung überlicherweise in Teilzeit über 4 Jahre realisiert. Vorteil dabei ist die finanzielle Entlastung der Schülerinnen und Schüler, da parallel weiterhin im Betrieb gearbeitet werden kann. 

Die Fachschulausbildung endet mit Abschlussprüfungen, die aus schriftlichen und zumeist auch aus mündlichen und praktischen Prüfungteilen besteht. Mit dem Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen die Berechtigung die Berufsbezeichnung "Staatliche geprüfter Techniker Fachrichtung Textiltechnik bzw. Bekleidungstechnik" zu führen.

Eine Bewerbung ist bis zum 31. März (später auf Anfrage) des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Individuelle Gesprächstermine mit der Fachleitung sind jederzeit möglich.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Zeugniskopie über den letzten Schulabschluss
  • beglaubigte Kopie des einschlägigen Berufsabschlusses
  • Nachweis über eine mind. einjährige Berufserfahrung für die Vollzeitform bzw. Nachweis einer ungekündigten Tätigkeit in einem Unternehmen im einschlägigen Beruf für die Teilzeitform
  • 2 Passbilder

Hinweis:

Zum 1. August 2023 ist ene neue Schulordnung für die Fachschulen im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. So wird Schülerinnen und Schülern mit beruflicher Ausbildung, die eine Fachschule besuchen aber noch keinen Realschulabschluss besitzen, der Abschluss künftig mit der Versetzung in die zweite Klassenstufe automatisch zuerkannt. Zudem wird nach erfolgreichem besuch der Fachschule die bisherige Berufsbezeichnung mit der Bezeichnung "Bachelor Professional" ergänzt. Der Zusatz soll deutlich machen, dass Fachschulabschlüsse mit den entsprechenden akademischen Graden gleichwertig sind.